Lehrer und Erzieher,
Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen,
Säuglings- oder Kinderpflege,
Hebammen und Entbindungshelfer,
Seelotsen,
Künstler und Publizisten nach näherer
Bestimmung des Künstlersozialgesetzes,
Hausgewerbetreibende,
Küstenschiffer und Küstenfischer,
Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle
eingetragen sind,
Personen, die auf Dauer und im Wesentlichen
nur für einen Auftraggeber tätig
sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen
Tätigkeit keine sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer beschäftigen,
Personen, die einen Existenzgründungszuschuss
(Arbeitsförderung) erhalten.
