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Bin ich Arbeitnehmer oder selbständig?

Bevor Sie über Vorsorgemodelle nachdenken müssen Sie wissen, ob Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger zur gesetzlichen Vorsorge verpflichtet sind. Erst dann können Sie planen, ob und in welchem Umfang Ihnen finanzielle Mittel zur weiteren privaten oder staatlich geförderten Altersvorsorge bleiben.

Die Prüfung, ob Sie zum Kreis der in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Personen gehören sollten Sie sorgfältig durchführen. Seit 2001 sind Selbständige, die der Versicherungspflicht unterliegen verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu melden. In den letzten Jahren gab es für viele vermeidlich Selbständige ein böses Erwachen, wenn die Situation falsch eingeschätzt wurde. Beitragsforderungen wurden von der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht.

Abhängig beschäftigt oder selbständig? Wie prüfe ich das?

Meistens ist die Prüfung einfach (typisches Arbeitsverhältnis). Es gibt aber auch Zweifelsfälle, in denen die Abgrenzung nicht einfach ist (z. B. GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer).

Die gesetzliche Definition lautet: „Beschäftigung ist die nicht selbständige Arbeit insbesondere in einem Beschäftigungsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers“.

Manchmal hilft die gesetzliche Definition nicht weiter. Das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht haben Kriterien zur Abgrenzung einer Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit entwickelt:

Abhängige Beschäftigung

Keine Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft
Kein Unternehmerrisiko
Vereinbarung von Lohnabzug
Vereinbarung von Urlaub
Keine eigene Betriebsstätte
Keine Eingliederung in den Betrieb
Berichtspflicht u.a.


Von einer selbständigen Tätigkeit spricht man:

Eigene Betriebsstätte
Freie Entscheidung über Betriebsmittel
Unternehmerisches Risiko
Freie Preiskalkulation
Einsatz eigenen Betriebskapitals
Eigene Werbung
Freie Entscheidung über Arbeitszeit
u.a.

Wichtig: Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber nicht sicher sind, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt oder nicht, können Sie ein „Statusfeststellungsverfahren“ bei der Deutschen Rentenversicherung einleiten. Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Interpretation. Das Statusfeststellungsverfahren ist kostenlos. Anschließend haben Sie ein verbindliches Ergebnis, auf dem Sie Ihre weitere Planung aufbauen können.

 

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