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Abhängige
Beschäftigung
Keine Verfügungsmöglichkeit
über die eigene Arbeitskraft
Kein Unternehmerrisiko
Vereinbarung von Lohnabzug
Vereinbarung von Urlaub
Keine eigene Betriebsstätte
Keine Eingliederung in den Betrieb
Berichtspflicht u.a.
Von einer selbständigen
Tätigkeit spricht man:
Eigene Betriebsstätte
Freie Entscheidung über Betriebsmittel
Unternehmerisches Risiko
Freie Preiskalkulation
Einsatz eigenen Betriebskapitals
Eigene Werbung
Freie Entscheidung über Arbeitszeit
u.a.
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