Wegweiser
Rürup-Rente
Es handelt sich um eine private
Rentenversicherung, die allein auf die Vorsorge
des Vertragsinhabers ausgerichtet ist. Sie kann
weder ausgezahlt noch vererbt oder beliehen werden.
Dafür wird sie steuerlich gefördert
und bei Arbeitslosigkeit nicht angerechnet.
Die Rürup-Rente wurde im Wesentlichen
für Selbständige vorgesehen, damit diese
ebenfalls eine steuerliche Förderung bei
der Altersvorsorge erhalten können. Angesprochen
werden vor allem ledige Selbständige. Die
Rürup-Rente wird erst ab dem 60. Lebensjahr
als monatliche Rente ausgezahlt. Eine einmalige
Kapitalzahlung ist nicht möglich.
Lassen Sie sich gut beraten, ob
diese Anlageform die richtige für Sie ist.
Ansprechpartner sind Versicherungen, Banken und
Sparkassen.
Weitere Infos zur Rürup-Rente
finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Wikipedia
- Rürup-Rente
Steuerliche Behandlung der Versicherungsbeiträge
und der Rentenzahlungen, Berücksichtigung
der Versicherungsbeiträge bis zu welchem
Betrag?, etc........
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente
Stiftung
Warentest - Rürup-Rente für Selbständige
Ergebnis der Untersuchung von Finanztest, Was
muss beachtet werden?, Welche Alternativen gibt
es?, etc......
http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/test/1314665/1314665/1321542.html
Test-Kompass
Rürup Rente von Stiftung Warentest
Wann lohnt sich die Rürup-Rente?
http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/test/1314665/1314665/1321542/1324080.html
Informationen
über die Rürup-Rente vom Bindesministerium
der Finanzen
allgemeine Infos und Beratungstelefone
Website
des Bundesministerium der Finanzen
Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein
Pressemittteilung: Rürup-Rente birgt Risiko
von Falschberatungen
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/aktuelles/aktuell/Ruerup-Rente051117.htm
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