Für
alle Arbeitnehmer und Selbständige gilt:
Sichern Sie sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit
ab
Unter
Berufsunfähigkeit versteht man eine
vom ärztlichen Gutachter bestätigte,
dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung
durch Krankheits- oder Unfallfolgen. Bei
Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten
Beruf nicht mehr ausüben.
Die Vorsorge für den Fall der
Berufsunfähigkeit ist auf verschiedenen Wegen
möglich:
Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung
bei einem privaten Versicherungsunternehmen
abschließen.
Die privaten Versicherungsunternehmen
bieten auch Lebensversicherungen mit Einschluss
einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
an.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
kann Teil einer Kapital- oder Rentenversicherung
sein, die ebenfalls mit einem privaten Versicherungsunternehmen
abgeschlossen wird.
Über alle Details informieren
die privaten Versicherungsunternehmen.
Die
Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit
ist sehr wichtig. Wenn Sie ohne Absicherung
berufsunfähig werden, nutzt Ihnen keine
noch so gut geplante Altersvorsorge. Ohne
ausreichende Einkünfte werden Sie die
für Ihre Altersvorsorge eingeplanten
Mittel nicht aufbringen können.
Auch für Arbeitnehmer,
die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
sind, ist eine zusätzliche, private Berufsunfähigkeitsversicherung
ratsam. Für alle ab 02.01.1961 Geborenen
gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
mehr.
Die gesetzliche
Rentenversicherung sieht nur noch „Erwerbsminderungsrenten“
vor. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn
man aufgrund von Krankheit nicht mehr als drei
Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
tätig sein kann. Der Beruf spielt bei der
Prüfung keine Rolle.
Aber
auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
bietet nur ein Existenzminimum, wie das folgende
Beispiel zeigt:
Mann/Frau
* 01.01.74
Schule und Studium bis 31.12.1999
Seit 01.01.2000 nahtlos berufstätig
mit Jahresgehalt in Höhe von 40.000
Euro
Volle Erwerbsminderung ab 2006: monatliche
Rente 995 Euro brutto.