|
Sie suchen einen unabhängigen Experten, der Sie kompetent und verständlich in allen Fragen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, des Schwerbehinderten- und des sozialen Entschädigungsrechts (Schädigungsfälle nach dem Bundesversorgungsgesetz, des Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Opferentschädigungsgesetz) berät?
Sie möchten von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen oder erfahren, ob es sinnvoll ist, gegen eine ablehnende Behördenentscheidung vorzugehen?
Sie brauchen rechtlichen Beistand für ein Antrags, Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren?
Im Gegensatz zu Fachanwälten befasse ich mich als Rentenberater nicht mit dem gesamten Sozialrecht, sondern habe mich auf die Bereiche Rente, Reha, Pflege und das Schwerbehindertenrecht spezialisiert. Im Klage- und Berufungsverfahren vertrete ich vor den zuständigen Sozial- und Landessozialgerichten. Zu meinen Mandanten gehöhren neben Arbeitnehmern insbesondere Selbständige, Freiberufler, aber auch Unternehmer und Vereine.
Ich lege Wert auf ein vertrauensvolles und persönliches Verhältnis zu meinen Mandanten. Mein Ziel ist, die Interessen meiner Mandanten bestmöglich und individuell zu vertreten. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist, dass ich vollkommen frei und unabhängig von Einflussnahmen Dritter arbeiten kann. Ich erhalte keine Vorgaben, Anweisungen von Institutionen oder Verbänden. Auch das unterscheidet die Rentenkanzlei Hiller von anderen Auskunfts- und Beratungsstellen.
|