Ich
gehöre einem freien Beruf an – wie
ist das mit der Berufsständischen Versorgung?
Die berufsständischen
Versorgungswerke sind Sondesysteme, die für
die kammerfähigen freien Berufe der Ärzte,
Zahn- und Tierärzte, Apotheker, Architekten,
Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
usw. die Pflichtversicherung bezüglich der
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
sicher stellen.
Wenn Sie einem Freien Beruf
angehören, erkundigen Sie sich bei
der Kammer oder dem Berufsverband, ob
ein Versorgungswerk besteht und ggf. welches
für Sie zuständig ist.
Das wichtigste Regelwerk ist die
jeweilige Satzung des Versorgungswerkes. Fordern
Sie eine aktuelle Ausgabe der Satzung an. Die
Satzung informiert über
Aufbau der Versorgung
Mitgliedschaft
Beiträge
Leistungen
In der Regel bieten die berufsständischen
Versorgungswerke auch informative Broschüren
für alle neuen Mitglieder kostenlos an.