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Ich gehöre einem freien Beruf an – wie ist das mit der Berufsständischen Versorgung?

Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondesysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe der Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. die Pflichtversicherung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicher stellen.

Wenn Sie einem Freien Beruf angehören, erkundigen Sie sich bei der Kammer oder dem Berufsverband, ob ein Versorgungswerk besteht und ggf. welches für Sie zuständig ist.

Das wichtigste Regelwerk ist die jeweilige Satzung des Versorgungswerkes. Fordern Sie eine aktuelle Ausgabe der Satzung an. Die Satzung informiert über

  • Aufbau der Versorgung
  • Mitgliedschaft
  • Beiträge
  • Leistungen

In der Regel bieten die berufsständischen Versorgungswerke auch informative Broschüren für alle neuen Mitglieder kostenlos an.

Impressum der wegweiser-rentenversicherung.info - für Studenten und Existenzgründer