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Fragen
rund um die Rente:
Werden
Studienzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
angerechnet?
Ja. Aber künftig nur noch als „Zeitfaktor“.
Das bedeutet sie werden auf die Wartezeit für
bestimmte Altersrenten angerechnet. Sie werden
aber nicht mehr Renten steigernd bewertet.
Wann
bekomme ich voraussichtlich eine Altersrente?
Nach heutiger Rechtslage voraussichtlich erst
ab 67.
Lohnt es
sich freiwillige Beiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung einzuzahlen?
Nein. Einen Schutz bei Erwerbsminderung können
Sie dadurch nicht erwerben. Für die Altersrente
alleine ist die Rendite gering. Sie zahlen immerhin
den vollen Beitrag (19,5 %) alleine.
Wie
erfahre ich, welche gesetzliche Rentenanwartschaft
ich schon erworben habe?
Sie können über das Internet bei der
Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft
einholen. Sie brauchen dazu Ihre Versicherungsnummer.
Reicht
die gesetzliche Rentenversicherung zuzüglich
Riester-Rente später aus?
Nein. Die Riesterrente wurde eingeführt um
das sinkende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung
auszugleichen. Lassen Sie sich ausrechnen was
Sie aus einem Riestervertrag später bekommen
werden.
Reicht die gesetzliche
Rentenversicherung zuzüglich Betriebliche
Altersversorgung aus? Nein. Die Lücke zwischen
den Rentenleistungen aus diesen beiden Systemen
und dem Erwerbseinkommen ist erheblich („Versorgungslücke“).
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