Rückzahlung eingezahlter Rentenbeiträge

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Hallo.

Ich habe eine Frage zur Rückerstattung von Rentenbeiträgen. Ich habe neben meinem Medizinstudium als Rettungssanitäter (Werksstudent) gearbeitet. Alles in allem war ich länger als 5 Jahre beschäftigt, habe aber nicht jeden Monat gearbeitet und damit auch nicht jeden Monat gezahlt. Im nächsten Jahr werde ich als Arzt anfangen und automatisch in ein das Versorgungsnetz für Ärzte gehen. Frage: Besteht für mich die Möglichkeit die bisher bezahlten Beiträge zurückzubekommen, auch wenn ich länger als 5 Jahre gemeldet war. Gilt die 5Jahres Regel also auch für Studentenjobs?

Mit freundlichem Gruß
Julian Wirtz

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 24.11.2009 - 11:51 Uhr)

Wenn nicht mehr als 59 Monatsbeiträge zusammengekommen sind, können Sie auf eine Erstattung der Arbeitnehmer-Anteile hoffen. Fordern Sie sich doch einen Versicherungsverlauf von Ihrer DRV an.

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