Renteneintrittsalter
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Bin 60Jahre alt und habe 50% Schwerbehinderung.
Ab wann kann ich ohne Abzug in Rente gehen
Antwort:
Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, die eine weitere Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente wegen Schwerbehinderung darstellt.
Grundsätzlich wäre der abschlagsfreie Bezug mit 63 Jahren möglich; für jeden Monat, den Sie die Rente früher erhalten, entstehen Abschläge in Höhe von 0,3 %, wobei der Bezug dieser Rente frühestens ab 60 möglich ist (10,8 % Abschläge).
Es stellt sich nun die Frage, seit wann Sie schwerbehindert sind. Möglicherweise kommt eine Vertrauensschutzregelung in Frage: Für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind (das trifft ja offenbar zu) und am 16. November 2000 schwerbehindert (bzw. berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht) waren und auch bei Beginn der Altersrente schwerbehindert sind, haben bereits mit 60 Anspruch auf diese Rente – ohne Abschläge.
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