Nachzahlung Rentenversicherungsbeiträge nach 2 Jahren...

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Hallo,
ich war vom 09.03.2005 bis zum 09.01.2007 selbstständiger Zweiradmechanikermeister. Da dieser Beruf zur Anlage A zählt musste ich mich in die Handwerksrolle eintragen lassen und war somit pflichtversichert. Der Versicherungsträger (Knappschaft Bahn-See) hat mich daraufhin angeschrieben dass ich einen Fragebogen auszüllen habe in dem ich ca. mein monatliches Einkommen darlegen solle. Dies habe ich auch gemacht, nach wochenlangem Warten kam jedoch keine Reaktion von der Kanppschaft. Deshalb habe ich mich telefonisch vergewissert daß mein Schreiben auch angekommen war. Man hat mich dort vertröstet das dort zur Zeit viel drunter und drüber gehen würde aber das in Kürze mein Schreiben bearbeitet werden würde. Jetzt, nach ca. 2 Jahren, bekomme ich dann einen Bescheid mit den monatliche Beiträgen, diese summieren sich auf insgesammt fast 4.300 €!!! Mir wird zwar freundlicherweise eine Ratenzahlung angeboten, ich würde aber lieber eine Lücke in meinem Versicherungsverlauf lassen als jetzt soviel Geld zu zahlen.
Meine Frage: Bin ich gezwungen die Beiträge komplett nachzuzahlen? Und wenn ja, in wie weit kann dann die Ratenhöhe von der Knappschaft bestimmt werden?
Über eine rasche Nachricht würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen,

D. Josten

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 28.10.2007 - 17:02 Uhr)

SOFORT formlos Widerspruch gegen den Bescheid der DRV erheben und einen fähigen Rentenberater aufsuchen. Möglicherweise wurde Aufklärung über Befreiungsmöglichkeit versäumt. Das muß vorab geklärt werden. Alles andere ist sekundär

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