Nachhilfelehrein auf Honorarbasis - Rentenversicherung

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Ich habe dieses Jahr mein abitur gemacht und wurde leider von allen Unis abgelehnt.
Jetzt arbeite ich für knapp 3 Monate als Nachhilfelehrein auf Honorarbasis.

Ich möchte nach den drei Monaten gerne ein FSJ machen.

Muss ich mich für die drei Monate rentenversichern?

Ich verdiene durchschnittlich nur 480 Euro im Monat. und arbeite durchschnittlich auch nur 8 Stunden die Woche. Wer kann mir helfen?

Danke Maria

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Uwe Senske

(am 22.10.2007 - 20:47 Uhr)

Die EInkommensgrenze für geringfügig beschäftigte liegt bei 400,00 €.

Die Arbeisvertragsdauer muß auf 2 Monate oder 50 Tage im Jahr begrenzt sein.



Da Sie mit dem Anstellungsverhältnis bei 480,00 €, 3 Monaten Dauer und 8 Stundenpro Woche (=104 im Anstellungsverhältnis) alle gesetzlichen Vorgaben für eine geringfüge Beschäftigung überschreieten sind damit gesetzlich auch Rentenversichert.

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Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 23.10.2007 - 22:17 Uhr)

Es besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als selbständige Lehrerin. Die (nach Ihren Angaben eher fragliche) Beitragspflicht prüft die Krankenkasse, am die Sie sich wegen der Krankenversicherung ohnehin wenden müßten. Sie, Maria, schätzen die Einkünfte erstmal selbst. Fachleute schätzen gern pessimistisch.

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johann simon genten

(am 24.10.2007 - 08:59 Uhr)

Also die Antwort des Kollegen ist nicht richtig. Wenn Sie auf Honorarbasis arbeiten, sind sie offensichtlich selbständig tätig. Bedauerlicherweise gibt es auch eine Rentenversicherungspflicht für Lehrer. Im Grunde müßten Sie dies der Rentenversicherung melden. Sie könnten dann einkommensgerechte Beitragszahlung beantragen. Da wären dann 19,9 % des Gewinns beitragspflichtig.

Allerdings stellt sich die Frage, was sie mit Verdienst meinen. Ist dies der Gewinn oder gehen von den 480 Eur noch Unkosten ab ? Wenn sie unter 400,- Eur Gewinn kommen, ist die Tätigkeit geringfügig und versichrungsfrei.

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