Zahlung der Rentenversicherung nach Tod an Hinterbliebene?

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Guten Tag, ich bin 58 Jahre alt und habe mal eine Frage bezüglich des Rentenbezugs. Was passiert eigentlich, wenn ich mal in Rente gehe und kurz danach sterbe. Wird das Geld an jemand anderen ausgezahlt (Witwe oder Kinder)? Kann ich mir meine Rente auch auf einmal auszahlen lassen?

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 25.10.2007 - 22:11 Uhr)

Da Sie in Ihrer Frage nicht angeben, ob sich Ihre Frage um die Rente von der Deutschen Rentenversicherung oder um die Leistung einer privaten Versicherungsgesellschaft dreht, hat es der Rentenberater schwer, Ihnen eine korrekte Antwort zu geben.



Private Versicherungsleistung: ob nach Ihrem Tod Ihre Hinterbliebenen die Ihnen vorher gezahlte Rente ganz oder teilweise weiter bekommen hängt davon ab, was Sie vertraglich mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart haben. Hier besteht nach meiner Erfahrung großer Gestaltungsspielraum. (Antwort insoweit wieder ex obligo, weil sie eigentlich an einen Versicherungsberater zu richten wäre).



Deutsche Rentenversicherung: Ihre Rente endet mit Ihrem Tod. Ihre Witwe kann unter bestimmten Umständen Witwenrente aus Ihrer Versicherung erhalten. Wesentliche Faktoren, die zu berücksichtigen wären, sind Zeitpunkt der Eheschließung, Dauer der Ehe, Alter Ihrer Witwe im Zeitpunkt Ihres Todes, ggf. aber auch, ob frühere Ehefrauen Ansprüche aus Ihrer Versicherung haben, die dann die Ansprüche Ihrer Witwe mindern. Hat Ihre Witwe eigenes Einkommen und st dieses höher als 694 EUR ist außerdem damit zu rechnen, dass Ihre Witwe die Witwenrente nur in reduziertem Umfang erhält. Ihre Kinder könnten Halbwaisenrente erhalten, wenn sie (vereinfacht dargestellt) minderjährig oder nicht mehr minderjährig aber jünger als 28 Jahre sind und sich noch in Ausbildung befinden (auch für Waisen gilt, dass eigenes Einkommen ab einer bestimmten Höhe zu einer Minderung des gesetzlichen Waisenrentenanspruchs führt).



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