Studentenjob - Werksstudent & Rentenversicherung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde durch den Renteversicherer dazu aufgefordert, Angaben über meinen Studentenjob während meines Studiums zu machen. Da die Tätigkeit - als Werkstudent - ca. 25 Std. pro Woche betragen hat, stellt sich mir nun die Frage, ob es günstiger ist, diese Tätigkeit als zeitaufwändiger als das eigentliche Studium darzustellen, da die 3 Jahre Ausbildungszeit schon durch die Schulzeit, sprich Abitur erschöpft sind.
Ich bin 1974 geboren. Habe die Schule bis 1994 besucht, angeschlossen hat sich eine 2 jährige Lehre und danach folgte ein 3 jähriges erfolgreiches Studium.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
MfG
Böhm
Antwort:
Wenn als Werkstudent keine Beiträge entrichtet wurden, gibt es keine Gestaltungsmöglichkeit. Dann ist allenfalls die Ausbildung berücksichtigungsfähig. Wegen der unabsehbaren künftigen Rechtsänderungen rate ich von frisierten Antworten ab.
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