Ist eine Immatrikulation meldepflichtig bei der Rentenversicherung

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Ist eine Immatrikulation meldepflichtig bei der Rentenversicherung, wenn keine Versicherungspflicht besteht und wer meldet,wenn ich studiere wem Daten zu Rente,Sozialversicherung...?

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 23.10.2007 - 21:59 Uhr)

Immatrikulation ist nicht meldepflichtig. Es ist allerdings sicher nicht verkehrt, selbst die Studienbescheinigung mit Abschlußvermerk an die Deutsche Rentenversicherung zu schicken, sobald eine Versicherungsnummer vergeben ist.

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