freiberuflich tätige Krankenschwester - Rentenversicherung?
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Muss ich mich als freiberuflich tätige Krankenschwester, die ohne ärztl. Verordnung tätig ist und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, gesetzl. rentenversichern und wenn ja, kann ich mich für drei Jahre befreien lassen?
Antwort:
Sie als "Einzelkämpferin" sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI als Selbständige in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn Sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für EINEN Auftraggeber tätig sind. Haben Sie mehrere "Kunden", sind Sie nicht versicherungspflichtig. Sprechen Sie die Problematik bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an, wenn Sie sich um Ihre Krankenversicherung kümmern.
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