Existenzgründungszuschuss - Pflicht Rentenversicherung

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ich beantrage beim Arbeitsamt den Existenzgründungszuschuss, dafür muss ich mehrere Kosten- und Finanzierungspläne vorlegen. Mir ist jedoch nicht klar, wie hoch die monatliche Prämie der Rentenversicherung für mich ist. Ich bin ja wohl für 9 Monate während derer ich den Zuschuss erhalte rentenversicherungspflichtig, danach meines Erachtens nicht mehr. Ich habe durch meine bisherige Einzahlung aus angestellter Tätigkeit Regelaltersrente in Höhe von 651,10 und habe seit ca. 6 Monaten einen Riester-Rente Vertrag, bei dem ich monatlich ca. 162,- einzahle.

Vielen Dank und mfg

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Antwort:

Thomas Motschenbacher

(am 01.05.2008 - 00:15 Uhr)

Der Existenzgründerzuschuß wird nach §57 SGB III geleistet. Dieser beinhaltet erst einmal keine Vorschrift zur Rentenversicherungspflicht.

Es könnte jedoch sein, dass Sie in Abhängigkeit von Ihrer Tätigkeit (z.B. Handwerker oder Gewerbetreibender ohne Personal)einer Versicherungspflicht unterliegen.

Hier wäre es sinnvoll, wenn Sie sich beraten lassen, auch im Hinblick auf die bereits erworbenen Rentenanwartschaften und den daraus resultierenden Versicherungsschutz.

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