Rentenpunkte für Schule/Studium
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Guten Tag,
bei meinem Rentenbescheid nach Kontenklärung 4/2016 wurden 2,25 etwaige Punkte genannt, für Schule/Studium nach dem 17. Lebensjahr. Es wurde mir in Aussicht gestellt, dass darüber definitiv erst bei Einreichen der Rente entschieden wird.
Muss ich dies dann selber beantragen? Und hat sich in der Zwischenzeit dazu grundsätzlich etwas zu dem Thema ergeben? Danke im Voraus und herzliche Grüße
Antwort:
von: Gernot Telschow am: 13.07.2017 - 20:45 Uhr
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die genannten 2,25 Entgetpunkte für die Dauer des Besuchs einer Fachschule in Aussicht gestellt wurden?
Antwort:
von: Esther V. am: 13.07.2017 - 20:55 Uhr
Nein, für Gymnasium, Abschluss Abitur, 17. bis 20. LJ. Ich habe mich auch etwas über die Auskunft der RV gewundert, da ich eigentlich die Info hatte, dass es dafür gar nichts mehr geben soll.
Antwort:
von: Gernot Telschow am: 14.07.2017 - 08:19 Uhr
In diesem Fall sollten Sie davon ausgehen, dass es sich um einen Bescheid handelt, der zu Ihren Gunsten fehlerhaft ist, weshalb ihn die RV jederzeit (mindestens)für die Zukunft zurücknehmen kann. Mit anderen Worten: Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass Sie später einmal den Gegenwert der 2,25 EP als Rente erhalten werden. Da das Recht an dieser Ecke einerseits kompliziert ist u. andererseits durchaus auch Vorschriften enthält, die Ihnen einen gewissen Schutz bieten, sollten Sie überlegen, eine/n Rentenberater/in zuzuziehen, sobald Sie mit einer gegenteiligen Entscheidung der RV konfrontiert werden.
Antwort:
von: Esther V. am: 14.07.2017 - 10:27 Uhr
Nun, es handelt sich ja um keinen Bescheid, in der in Aussicht gestellten hochgerechneten Rente ist es NICHT enthalten. Es stand da nur der Passus: ob wir Ihnen die 2,25 Punkte für...Schulbesuch geben, entscheiden wir bei Renteneintritt. Also noch keine Hinzurechnung. mfg
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