Zwangsrente

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Frage von: Hase am: 28.01.2012 - 07:09 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 87 mal gelesen)

Ich bin Pflegender Angehöriger Frau hat Stufe2 und pflege 22 Stunden die Woche !
Muss ich nach dem ich ja alle Vorrausetzungen erfüllt habe in Zwangsrente? ich kann ja mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen !Es werden ja für mich von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt!
Zähle ich als Härtefall?
vielen Dank für Ihre Mühe

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von: Gernot Telschow am: 28.01.2012 - 08:35 Uhr

Ein Art gesetzlichen 'Zwang', Rente zu beantragen, kenne ich nur im Zusammenhang mit wahrscheinlicher eigener Erwerbsminderung und im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II.

Wer will Sie 'zwingen', in Rente zu gehen?

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von: Hase am: 28.01.2012 - 08:59 Uhr

Das Jobcenter beantragt die Rente mit 63jahren, wenn ich sie nicht selber beantrage! darum heißt das ja auch Zwangsrente !

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von: Gernot Telschow am: 29.01.2012 - 10:41 Uhr

Zu der Frage 'Rente spätestens ab 63' bei Bezug von ALG II gibt es eine 'Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten'. In dieser Verordnung ist Ihr Fall NICHT als Härtefall genannt. Deshalb sollten Sie sich kein großen Hoffnungen machen, dass sich der Antrag auf REnte ab 63 wirklich vermeiden lässt.

Dennoch rate ich Ihnen, das Jobcenter schriftlich zu fragen, ob in Ihrem Fall nicht doch eine Ausnahme gemacht werden soll/muss. Dazu müssen Sie dem Jobcenter aber auch aufzeigen, wie sich die Verschiebung des REntenantrags auf Ihre Rente auswirkt. Vielleicht liegen Ihre Verhältnisse ja sogar so, dass eine Verschiebung des Rentenantrags hilft, neben der Rente auch noch Grundsicherungsleistungen zu vermeiden? Wenn ja, sollten Sie dem Jobcenter auch dieses Argument 'vorrechnen'.

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