Rentenversichert bei privatem Krankentagegeld?
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Hallo, ich bin privat krankenversichert und würde im Krankheitsfall nach der Entgeltfortzahlung ein privates Tagegeld bekommen.Frage: Was passiert in dieser Zeit mit meinen Rentenversicherungsbeiträgen und auch mit der Arbeitslosenversicherung?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Christian
Antwort:
von: Gernot Telschow am: 26.01.2012 - 20:17 Uhr
1. Rentenversicherung: hier sind Sie bei Bezug von Krankentagegeld (KRTG) aus der PKV berechtigt auf Antrag (an die RV) Pflichtbeiträge für die Dauer des Bezugs von KRTG zu zahlen. Lesen Sie die Einzelheiten in § 4 SGB VI nach u. achten Sie insbesondere auf den Absatz 4. Beitragshöhe: z.Zt. 19,6% aus 80% des vorherigen regelmäßigen RV-Bruttoverdienstes. Anstelle der Pflichtbeiträge könnten Sie auch freiwillige Beiträge für die Kalendermonate entrichten, in denen kein Gehalt mehr gezahlt wird. Für freiwillige Beiträge können Sie zwischen Mindest. u. Höchstbeitrag frei wählen. Aber Vorsicht: freiwilligen Beiträge helfen nicht zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung.
2. Für die Arbeitslosenversicherung gibt es keine entsprechende Regelung, d.h. Zeiten des Bezugs von KRTG können sich negativ auf Dauer u. Höhe des ALG-Anspruchs auswirken. Genaue Einzelheiten entnehmen Sie bitte den §§ 127 ff. SGB III.
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