Rente ab wann
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Bei Behinderung von 60% und Frau Geburtsjahr Mai 1953
ab wann ist frühst möglicher Renteneintritt
Antwort:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab einem Lebensjahr von 60 Jahren und 7 Monaten mit 10,8 % Abschlägen und mit 63Jahren und 7 Monaten ohne Abschläge. Die Schwerbehinderung muss aber bei Rentenbeginn noch bestehen (= GdB mind 50).
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