Umwandlung EU Rente in reguläre Rente

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Frage von: Krenn Herbert am: 08.09.2010 - 18:39 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 1057 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit 02.2010 EU Rente und habe einenGdB von 90%. Da ich im Juli 60 geworden bin, hat mir der Rentenversicherer eine Umstellung auf die reguläre Rente empfohlen, da alle voraussetzungen erfüllt sind. Bekomme ich, wenn ich mit 65 in Rente gehe mehr Altersrente
MfG
H. Krenn

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Thomas Motschenbacher

(am 08.09.2010 - 22:24 Uhr)

Patient sagt "Danke"

Sehr geehrter Herr Krenn,
unabhängig davon, ob Sie die EU-Rente jetzt in eine Altersrente umwandeln lassen oder erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres - der Abschlag aus der EU-Rente bleibt erhalten, mit 65 gibt es keine Erhöhung der Rente durch Wegfall des Abschlags.
Sollten Sie jedoch noch beabsichtigen eine rentenversicherungspflichtige (Neben)Tätigkeit auszuüben, macht die Umwandlung noch keinen Sinn.

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Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 09.09.2010 - 14:59 Uhr)

Antrag stellen! Weniger kanns nicht werden...

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von: Heinz am: 21.09.2010 - 11:08 Uhr

Ich habe meine Erwebsminderungs Rente auch mit 60 Jahre (Besitzstand wegen Behinderung)auf Altersrente umgestellt.......die war sogar um ca. 20 € höher.......

LG

Heinz

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von: Rollnik am: 18.03.2011 - 07:52 Uhr

Sehr geehrte Herren, das Forum finde ich gut, aber was ich noch vermisse ist: die Begründung oder Angabe der Stelle in Sozialgesetzbuch oder ein Urteil usw. über die Umwandlung EU in Altersrente. Habe selber danach recherchiert aber nicht findig geworden... Freundliche Grüße Ursula Rollnik

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Kommentar von:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz 18.03.2011 - 08:33

Sie werden nicht ernsthaft eine kostenlose genaue Ausführung zu Ihren Fragen erwarten wollen. Sie können in diesem Forum sachverständigen Rat erwarten - Details holen Sie sic haber bitte im Rahmen eines Mandats.

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