Rentenpflicht für teilweise selbständige
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Welche Vorschriften gelten für Personen die neben einer nicht selbständigen Tätigkeit i.d.R als Teilzeitstelle, noch freiberufliche, selbständige Einnahmen haben ?
Sonderfall: Minijobs bis 400,-€, plus selbständige Einnahmen
Antwort:
Antwort auf Ihre Frage: alle.
Das heißt, wir können hier nur Fragen beantworten, die auch verständlich sind.
Antwort:
Entweder gehen Sie mit allen Unterlagen zu einem Rentenberater, der Sie u,U, auf Gestaltungsmöglichkeiten hinweist oder Sie gehen zu Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse und lassen sich dort aufklären.
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