Rentenpflicht für teilweise selbständige

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Frage von: Jochen Gladow am: 08.09.2010 - 17:00 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 453 mal gelesen)

Welche Vorschriften gelten für Personen die neben einer nicht selbständigen Tätigkeit i.d.R als Teilzeitstelle, noch freiberufliche, selbständige Einnahmen haben ?
Sonderfall: Minijobs bis 400,-€, plus selbständige Einnahmen

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 08.09.2010 - 22:26 Uhr)

Antwort auf Ihre Frage: alle.

Das heißt, wir können hier nur Fragen beantworten, die auch verständlich sind.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 09.09.2010 - 15:02 Uhr)

Entweder gehen Sie mit allen Unterlagen zu einem Rentenberater, der Sie u,U, auf Gestaltungsmöglichkeiten hinweist oder Sie gehen zu Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse und lassen sich dort aufklären.

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