Einreichung von BescheinigungenS

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Frage von: Lena Kemenas am: 08.09.2010 - 09:10 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 431 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich alle Prüfungen im Rahmen meines Studiums abgelegt habe, habe ich mich zum Ende des Monats September 2010 exmatrikuliert. Mir wurde im Rahmen der Exmatrikulation unter anderem eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Hochschulbesuches ausgehändigt.
Nun weiß ich nicht, wem genau ich diese Bescheinigung zukommen lassen kann bzw. muss.
Können Sie mir helfen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen und bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüssen,
Lena Kemenas

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Antwort:

Thomas Motschenbacher

(am 08.09.2010 - 22:30 Uhr)

Die Bescheinigung können Sie im Rahmen eines sog. Kontenklärungsverfahrens bei der Rentenversicherung einreichen, sofern Sie bereits eine Rentenversicherungsnummer besitzen. Vordrucke hierfür können Sie auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger herunterladen (V100 etc.).
Andernfalls nehmen Sie die Bescheinigung zu Ihren Unterlagen und reichen diese zu einem späteren Zeitpunkt beim Rentenversicherungsträger ein. Es geht Ihnen dadurch nichts verloren.
Bis zum 45. Lebensjahr müssen Sie sich dann entscheiden, ob Sie für die Studienzeit freiwillige Beiträge entrichten möchten, da diese aktuell keine Wertung mehr erfahren.

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 08.09.2010 - 22:35 Uhr)

Wenn Ihnen die Deutsche Rentenversicherung eine Versicherungsnummer zugewiesen hat, fragen Sie bei der nächsten Auskunfts- u. Beratungsstelle der Deutschen RV an, was Sie mit der Bescheinigung machen sollen.

Sollten Sie noch keine Versicherungsnummer haben, warten Sie ab, bis die Zuweisung nach Aufnahme einer Berufstätigkeit erfolgt ist.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 09.09.2010 - 15:03 Uhr)

Legen Sie die Bescheinigung gut weg und reichen Sie sie bei der DRV ein, sobald Sie eine Versicherungsnummer haben.

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