Rentenversichungspflicht

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von: stucki am: 02.09.2010 - 20:37 Uhr

Hallo !
Ich bin seit 1984 selbstständig in einem zulassungsfreien Gewerbe .Seit 2007 habe ich mich in die Handwerksrolle eintragen lassen .Seit dem Jahre 1999 habe ich ständig einen Arbeitnehmer und auch Aushilfen( minnijob ) . Jetzt habe ich von der Bundesknappschaft ein Schreiben bekommen und soll auch für mich Beiträge abführen . Kann das denn richtig sein ? Meine Rente habe ich doch abgesichert . Vielen Dank vorab für Ihre mühen .

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 02.09.2010 - 23:13 Uhr)

In dieser Situation hilt nur: schnell einen Rentenberater einschalten.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 03.09.2010 - 08:26 Uhr)

Sie haben Ärger zu erwarten, den Sie alleine kaum beseitigen können werden. Beauftragen Sie einen Rentenberater mit der Wajhrnehmung Ihrer Interessen.

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