EU-Rente
In Kategorie: Keine Kategorie - Rentenberater Forum Startseite
(Beitrag bzw. Frage wurde 345 mal gelesen)
Ich beziehe seit 2004 EU-Rente,die immer verlängert wurde(bis 2012).
Bei einer Wandlung zur Altersrente wurde ein minimal höherer Rentenbetrag festgestellt.Seit beginn der EU-Rente habe ich keine Rentenbeiträge gezahlt.
Warum ist der höhere Betragt nicht vorher zur Auszahlung gekommen.Muss ich den Verlust hinnehmen
Antwort:
Für die Erwerbsminderungsrente durften nur die Beiträge berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des damaligen Versicherungsfalles bei der RV eingegangen waren.
Für die Altersrente dürfen dagegen auch die Beiträge u. Versicherungszeiten nach dem Versicherungsfall der Erwerbsminderung in die Rentenberechnung einbezogen werden.
Funktionen & Optionen Rentenversicherung
- User-Forum Rentenversicherung
- eigene Frage stellen zur Rentenversicherung
- Computervergleich Rentenversicherung anfordern
- Rechner Rentenversicherung
Rentenversicherung Existenzgründer
Rentenversicherung Berufsunfänger
Wegweiser Riester-Rente
- Vor- und Nachteile der Riesterrente
- Riesterrente im Überblick
- Wie wird Riester angespart, wie ausbezahlt?
Rentenversicherung Studenten
- Rentenversicherungs-infos für Studenten (Lexikon A bis Z)
- Checkliste Vorsorge für junge Akademiker
- Fallbeispiele aus der Praxis zur Rentenversicherung mit häufigen Problemfällen.
Rentenversicherung Selbständige
Rentenversicherung Berufsgruppen:
- Übersicht berufsständische Versorgungswerke
- Rentenversicherung für Beamte
- Rentenversicherung für Arbeitnehmer
- Betriebliche Altersversorgung

diese Antwort kommentieren