EU-Rente

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Frage von: kersten am: 25.08.2010 - 20:00 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 345 mal gelesen)

Ich beziehe seit 2004 EU-Rente,die immer verlängert wurde(bis 2012).
Bei einer Wandlung zur Altersrente wurde ein minimal höherer Rentenbetrag festgestellt.Seit beginn der EU-Rente habe ich keine Rentenbeiträge gezahlt.
Warum ist der höhere Betragt nicht vorher zur Auszahlung gekommen.Muss ich den Verlust hinnehmen

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 25.08.2010 - 21:48 Uhr)

Für die Erwerbsminderungsrente durften nur die Beiträge berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des damaligen Versicherungsfalles bei der RV eingegangen waren.

Für die Altersrente dürfen dagegen auch die Beiträge u. Versicherungszeiten nach dem Versicherungsfall der Erwerbsminderung in die Rentenberechnung einbezogen werden.

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