Auslandsarbeit nicht entsendet

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Kann ich meine rente selbst einzahlen und die hoehe der beitraege bestimmen wenn ich im nicht EU ausland arbeite? bin nicht entsendet und wo melde ich das an?

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 23.08.2010 - 12:46 Uhr)

Ihre Frage lässt sich erst korrekt beantworten, wenn Sie uns das Land benennen, in dem Sie arbeiten (werden), d.h. wenn sich anhand des Landes feststellen lässt, ob mit diesem ein 'Rentenabkommen' besteht oder nicht.

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von: Kumpler am: 23.08.2010 - 15:44 Uhr

Arabische Emirate

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Kommentar von:

Gernot Telschow 23.08.2010 - 17:44

In diesem Fall haben Sie - vorausgesetzt es handelt sich um eine vorübergehende Auslandstätigkeit - die Wahl zwischen 'freiwilliger Versicherung' u. 'Antragspflichtversicherung.

'Freiwillig' bedeutet u.a. Sie bestimmen die Höhe des Beitrags weitgehend selbst, verlieren aber nach 24 Monaten 'Nicht-Pflicht' den Versicherungsschutz für gesundheitsbedingte Erwerbsminderung.

'Antragspflicht' bedeutet u.a. dass der Versicherungsschutz für gesundheitsbedingte Erwerbsminderung aufrechterhalten bleibt, die Beitragshöhe aber von Ihrem weltweiten Arbeitsentgelt bestimmt wird.

Da hier aber nicht alle relevanten Details diskutiert werden können, rate ich Ihnen einen Rentenberater zu konsultieren.

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