Renteneintrittsalter

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Frage von: P. Westphal am: 20.08.2010 - 18:07 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 437 mal gelesen)

Guten Tag,

ich bin männlich, geboren am 31.10.1949 und seit September 1964 berufstätig, mit zwischenzeitlich kurzen Unterbrechungen wegen Arbeitslosigkeit. Nun meine Frage: Welches ist der früheste Zeitpunkt, wo ich mit Abzügen in Rente gehen kann?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 21.08.2010 - 10:01 Uhr)

Ungekürzte Altersrente erhalten Sie auf jeden Fall ab 01.02.2015 ggf. früher, je nach dem, wie lange Sie während Ihres Arbeitslebens arbeitslos waren. Wenn Sie nicht schwerbehindert sind, haben Sie keine Chance, ungekürzte Altersrente vor dem 01.11.2014 zu erhalten.

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Antwort:


von: gundi am: 21.08.2010 - 13:34 Uhr

danke erst mal für die Antwort. Meine Frage war eigentlich auch. wann der frühest mögliche Termin für Rente MIT Abzügen ist. Ich bin übrigens nicht schwerbehindert. Meine Arbeitslosenzeit beträgt in meinem ganzen Berufsleben ca. 1 Jahr.

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Kommentar von:

Gernot Telschow 22.08.2010 - 10:49

Das 'un...' hatte ich versehentlich in Ihre Frage hinein interpretiert.

Antwort: ab 01.11.2012 können Sie - nach heutigem Gesetzteswortlaut - Altersrente für langjährig Versicherte erhalten; Vorzeitigkeitskürzung dann 8,1%.

Früher ginge es nur, wenn Sie am 01.01.2004 arbeitslos gewesen wären und nach 58. LJ + 6 Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren und zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns (frühestens 60) arbeitslos sind oder vor dem 01.01.2004 einen Altersteilzeitvertrag geschlossen hätten.

Kommentar von:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz 23.08.2010 - 08:17

Es wäre sicher nicht völlig verkehrt, auch mal eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen von der DRV anzufordern. Einerseits steht dort einiges zum Rentenbeginn drin und andererseits braucht dann auch ein Fachmann keine Kristallkugel um nähere Auskünfte zu geben.

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