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Ich habe als Student 14 Tage in den Semesterferien gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat mir den anteiligen Rentenversicherungsbeitrag abgezogen. Meines Wissens gab oder gibt es noch eine sog. 50Tage Regelung während des Studiums, in der man von der Rentenversicherungspflicht befreit ist. Kann ich diesen Betrag zurückbekommen ?
Antwort:
Gehen Sie mit Ihrer Lohnabrechnung zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
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