Halber Regelbeitrag für Freelancer
In Kategorie: Keine Kategorie - Rentenberater Forum Startseite
(Beitrag bzw. Frage wurde 663 mal gelesen)
Hallo,
ich möchte Freelancer werden und dabei nicht unter dem Verdach der Scheinselbständigkeit fallen. Daher möchte ich freiwillig Soz.Vers. Beiträge zahlen und somit in die Rentenversicherung einzahlen. Kann ich einen Regelbeitrag nehmen, obwohl ich jährlich über 100.000,- "verdienen" werde? Und kann ich in den ersten drei Monaten, tätsächlich "nur" den halben Regelbeitrag von "254,22 Euro" zahlen?
Antwort:
Ihre Fragestellung lässt vermuten, dass Sie als 'neuer Selbständiger' Pflichtbeiträge an die gesetzl RV erwägen.
In dieser Fallkonstellation kann während der ersten 3 Jahre der selbständigen Tätigkeit der Pflichtbeitrag tatsächlich auf den halben Regelbeitrag beschränkt werden.
Der Teufel kann aber im Detail verborgen sein. Sie sollten deshalb einen Rentenberater einschalten, bevor Sie endgültige Entscheidungen fällen.
Kommentar von:
An Ihrer Stelle würde ich unter Betzeiligung eines Rentenberaters ein Status-Feststellungsverfahren einleiten.
Funktionen & Optionen Rentenversicherung
- User-Forum Rentenversicherung
- eigene Frage stellen zur Rentenversicherung
- Computervergleich Rentenversicherung anfordern
- Rechner Rentenversicherung
Rentenversicherung Existenzgründer
Rentenversicherung Berufsunfänger
Wegweiser Riester-Rente
- Vor- und Nachteile der Riesterrente
- Riesterrente im Überblick
- Wie wird Riester angespart, wie ausbezahlt?
Rentenversicherung Studenten
- Rentenversicherungs-infos für Studenten (Lexikon A bis Z)
- Checkliste Vorsorge für junge Akademiker
- Fallbeispiele aus der Praxis zur Rentenversicherung mit häufigen Problemfällen.
Rentenversicherung Selbständige
Rentenversicherung Berufsgruppen:
- Übersicht berufsständische Versorgungswerke
- Rentenversicherung für Beamte
- Rentenversicherung für Arbeitnehmer
- Betriebliche Altersversorgung

diese Antwort kommentieren