Halber Regelbeitrag für Freelancer

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Frage von: Markus Tilmann am: 15.08.2010 - 20:24 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 663 mal gelesen)

Hallo,
ich möchte Freelancer werden und dabei nicht unter dem Verdach der Scheinselbständigkeit fallen. Daher möchte ich freiwillig Soz.Vers. Beiträge zahlen und somit in die Rentenversicherung einzahlen. Kann ich einen Regelbeitrag nehmen, obwohl ich jährlich über 100.000,- "verdienen" werde? Und kann ich in den ersten drei Monaten, tätsächlich "nur" den halben Regelbeitrag von "254,22 Euro" zahlen?

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 16.08.2010 - 09:16 Uhr)

Ihre Fragestellung lässt vermuten, dass Sie als 'neuer Selbständiger' Pflichtbeiträge an die gesetzl RV erwägen.

In dieser Fallkonstellation kann während der ersten 3 Jahre der selbständigen Tätigkeit der Pflichtbeitrag tatsächlich auf den halben Regelbeitrag beschränkt werden.

Der Teufel kann aber im Detail verborgen sein. Sie sollten deshalb einen Rentenberater einschalten, bevor Sie endgültige Entscheidungen fällen.

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Kommentar von:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz 16.08.2010 - 21:42

An Ihrer Stelle würde ich unter Betzeiligung eines Rentenberaters ein Status-Feststellungsverfahren einleiten.

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