Rentenversicherung und Berufsunfähigkeit

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Frage von: Stefan Hafner am: 12.08.2010 - 09:46 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 325 mal gelesen)

Hallo zusammen,

ich wäre glücklich, wenn jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte :)
Folgendes:
Ich überlege derzeit der Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (IT-Beruf). Bei meiner Freundin (Jahrgang 1981) ist es so, dass sie seit 1997 arbeitet und in die Rentenversicherung einzahlt; sie hat Ausdrucke jedes Jahr aktuell von der Rentenversicherung, dass sie einen bestimmten Betrag bekommen würde, so sie denn berufsunfähig werden würde? Ist dem wirklich so, da ich etwas von einer Regelung gelesen habe mit Geburtsjahr vor 1961??
Ich selbst zahle erst seit knapp 5 Jahren in die RV ein und habe derartige Ausdrucke noch nicht bekommen. Die gibt es erst ab 5 Jahren oder? Würde ich ebenso schon eine Rente bekommen, wenn ich denn berufsunfähig werden würde?
Wie ist die allgemeine Meinung zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ich habe einen Bürojob und bin nicht im Freien oder auf einem Dach wie etwa ein Zimmerer.

Danke für die Hilfe und viele Grüße.

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 12.08.2010 - 15:10 Uhr)

Die gesetzl. Rentenvers. bietet für Ihre Freundin - da nach dem 01.01.61 geboren - keinen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit. Auf den Rentenauskünften, die Ihre Freundin jährlich erhält, wird angegeben welche Rente sie erhalten würde, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert würde. Nach dem Gesetzeswortlaut ist man voll erwerbsgemindert, wenn man beruflich leichte oder einfache Tätigkeiten regelmäßig nur noch weniger als 3 Std täglich ausüben kann. Lieblingsbeispiele der Gerichte für einfache oder leichte Tätigkeiten sind 'Pförtner an einer Nebenpforte' u. 'Museumswärter'.

Berufsunfähig ist man dagegen, wenn man eine qualifiziertere berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu weniger als der Hälfte der üblichen Arbeitszeit ausüben kann; dabei kann eine Rolle spielen, ob die Verwertung der vorhandenen beruflichen Fähigkeiten in einem verwandten Beruf sozial zumutbar ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich allen zu empfehlen, die Höhe des Versicherungsschutzes u. damit auch des Beitrags muss jeder für sich entscheiden. Wenn es um Sie geht, dann denken Sie bitte wegen des Risikos nicht an Unfall oder Arbeitsunfall, sondern an schwerere unverschuldete Erkrankungen u. deren Folgen, vor denen auch Sie nicht geschützt sind.

Ihre Vermutung mit den 5 Jahren ist im Übrigen richtig.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 12.08.2010 - 15:13 Uhr)

Zunächst sollten Sie von der DRV Bund einen Versicherungsverlauf anfordern.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist überlegenswert. Schlaganfall und Herzinfarkt passieren bereits Jugendlichen. Sprechen Sie mal mit der Verbraucherzentrale oder mit einem VERSICHERUNGSBERATER (gelbe Seiten). Das ist ein kostenpflichtiger aber unabhängiger Berater auf dem Gebiet der privaten Versicheruungen - wie ein Rentenberater bei der gesetzlichen Sozialversicherung

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