beitragserstattung

In Kategorie: Keine Kategorie - Rentenberater Forum Startseite




Frage von: ludvig am: 01.08.2010 - 20:22 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 328 mal gelesen)

Bin 45 Jahre alt und wegen Krankheit in Fruhrente.Ich habe 3 Jahre in Deutschland gearbeitet.Habe ich Recht auf Beitragserstattung?Die deutsche Staatsangehorigkeit habe ich nicht. Vielen Dank!

diese Frage beantworten


Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 02.08.2010 - 08:35 Uhr)

ja. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der DRV Bund in Berlin. Die schicken Ihnen dann die Antragsvordrucke. Oder wenden Sie sich an einen deutschen Rentenberater, der regelt das für Sie.

diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Gernot Telschow 02.08.2010 - 09:23

Wenn Sie jedoch die Staaatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des europäischen Wirtschatsraumes oder die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, mit dem Deutschland ein Rentenabkommen getroffen hat, in dem die Beitragserstattung nicht ausdrücklich vereinbart ist, sollten Sie sich keine großen Hoffnungen machen, dass die Erstattung auch tatsächlich klappt.

Antwort:


von: ludvig am: 02.08.2010 - 11:07 Uhr

Ich bin kroatischer Staatsangehoriger und lebe auch dort.Bin ich aufgrund meiner Fruhrente nicht automatisch auch von der Versicherungspflicht befreit?

diese Antwort kommentieren

Kommentar von:

Gernot Telschow 08.08.2010 - 10:45

Frührente u. Versicherungspflicht schließen sich in Deutschland nicht gegenseitig aus.

Aber zurück zu dem Thema, das Sie eigentlich interessiert: Ihre Beiträge in die Deutsche RV erhalten Sie nur erstattet, wenn in Kroatien und in Deutschland zusammengerechnet weniger als 60 Beitragsmonate für Sie registriert sind. Sollten Sie in Deutschland eine medizinische Rehamaßnahme von der Deutschen RV erhalten haben, werden die davor gezahlten Beiträge nicht erstattet.

diese Frage beantworten