Arbeitnehmerähnliche Selbständige SGB VI § 2
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Hallo, ich war in der Zeit von Ende 2005 bis Mitte 2009 als freiberufliche Fachplanerin tätig. Diese Zeit gilt bei der DRV als ungeklärter Zeitraum, für den sie nun gerne Angaben hätte. Ich befürchte, dass ich mit der Angabe der Selbständigkeit ein Feststellungsverfahren auslösen würde. Deshalb überlege ich, ob ich besser nicht antworte oder nur schreibe, ich sei keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen. Wie lautet dazu der Rat?
Das Problem besteht darin, dass ich für 2006 und 2007 Bedenken habe, bei entsprechender Auslegung als arbeitnehmerähnliche Selbständige eingestuft zu werden und somit rentenversicherungspflichtig wäre. Nach meinen Erkenntnissen erfülle ich jedoch nicht alle Voraussetzungen dieser Rentenversicherungspflicht. Ich beschäftige zwar keinen Arbeitnehmer, habe in den beiden Jahren auch im Wesentlichen für einen Auftraggeber gearbeitet (Regel: 5/6 der Einnahmen), aber das nicht auf Dauer. Es waren jeweils Einzelprojekte, die mir sehr unregelmäßig nach Bedarf übertragen wurden. Über das Jahr verteilt ergaben sich im Maximum 60 Arbeitstage für diesen Auftraggeber. Somit verblieb theoretisch reichlich unternehmerischer Spielraum für weitere Kunden. Dass aus zugesagten Geschäftsbeziehungen mit anderen Kunden in der fraglichen Zeit nichts wurde, entzog sich meinem Einfluss und war nicht vorhersehbar.
Interpretiere ich die Rechtslage richtig, wenn ich feststelle, dass beide Kriterien: auf Dauer U N D im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig zu sein für eine Rentenversicherungspflicht erfüllt sein müssen?
Wie sieht die Praxis bei der DRV aus?
Sorry, dass der Beitrag so lang geworden ist. Ich hoffe, ich bekomme dennoch eine Antwort von jemandem, der täglich mit der Materie zu tun hat.
Antwort:
Also irgendwas antworten müssen Sie schon. Wahrheitsgemäß!
Und wenn Sie - zb. wegen ausreichender finanzieller Unterstützung durch die Familie -keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, kann Ihnen niemand verwehren, dies auch zu schreiben.
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