Betreff: rentenanteil rükholung

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eine frau ist nach 9 monaten der renten in anspruchnahme verstorben. kann man den rentenanteil der ihr bei einer scheidung von mir zugesprochen wurde zurükholen.

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Antwort:


von: Gernot Telschow am: 22.07.2010 - 15:40 Uhr

Ich vermute, Sie wollen wissen, ob die Belastung Ihres gesetzlichen Rentenanspruches, der anlässlich Scheidung auf dem Wege des Versorgungsausgleichs erfolgt ist, aufgehoben werden kann, nachdem Ihre Ex verstorben ist u. selbst nur 9 Monate gesetzl. Rente bezogen hat.

Antwort: ja, für die Monate nach Eingang Ihres entspr. Antrags bei dem für Sie zuständigen Träger der gesetzl. Rentenversicherung.

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Kommentar von:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz 22.07.2010 - 17:07

Einfach beantragen. Gehen Sie zu einem Service-Center der Rentenvesicherung.

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