Betreff: EU-Rente und alter Urlubsanspruch

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Frage von: Zimmermann am: 13.07.2010 - 13:17 Uhr gestellt
(Beitrag bzw. Frage wurde 104 mal gelesen)

Ich war vim 06.11.2009 bis Juni krank geschrieben und habe jetzt Anfang JJuli die EU-Rente rückwirkend zum 01.11.2009 bekommen. Zu Beginn der Krankschreibung hatte ich 2009 noch 10 Tage Urlaub. Wird da was ausgezahlt ? Was ist mit dem anteiligen Urlaub während der Krnakschreibung 22010 bis jetzt?
Dank und freundliche Grüße
BZ

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 14.07.2010 - 08:39 Uhr)

Da gibts arbeitsrechtliche Entscheidungen, Erstmal vom Arbeitgeber Auszahlung fordern und dann ggf, zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen

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von: Gernot Telschow am: 14.07.2010 - 08:42 Uhr

Nach Meinung des europ. Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts müsste Ihnen für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit anteiliger Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz zustehen - auch eine entspr. Abgeltung.

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