Rentenanspruch

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Hallo, ich habe ein großes Problem, evtl. können Sie mir helfen?!
Ich bin Hausfrau,47 Jahre ,habe mich vor 5 Jahren beim Arbeitsamt abgemeldet und darauf hin auch keine Bezüge für die Rentenversicherung eingezahlt.Vorher aber immer voll gearbeitet.
Nun bin ich 70% schwerbehindert, gibt es für mich eine Möglichkeit obwohl ich die letzten 5 Jahre nichts eingezahlt habe, Rente bzw Erwerbsminderungsrente zu beziehen?
Vielen Dank !!

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 30.06.2010 - 22:09 Uhr)

Rente wegen Erwerbsminderung können Sie nur erhalten, wenn Sie in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in der Rentenversicherung vorweisen können.



Der Grad der Behinderung und dessen Feststellung spielen dabei keine wesentliche Rolle.

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von: Schumacher am: 08.07.2010 - 20:39 Uhr

Ich habe nach meiner Scheidung wieder geheiratet. Entfällt dann der Rentenanspruch?

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Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 11.07.2010 - 10:46 Uhr)

Wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können, sollten Sie Leistungen der Grundsicherung beantragen. Alles andere gibts erst, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben

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