Nachzahlungsforderung
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite seit 2006 auf Vermittlung eines oeffentlichen deutschen Traegers als wissenschaftliche Lehrkraft in Nicht-EU-Land, mit welchem auch kein Sozialversicherungsabkommen existiert. Formal bin an der oertlichen Hochschule angestellt. Neben einem marginalen Ortsgehalt (minus noch marginaleren Sozialbeitraegen) bekomme ich von o.g. Traeger (der juristisch gesehen nicht mein Arbeitgeber ist und somit fuer mich keine Renten- und Sozialbeitraege abfuehrt) Zulagen, die wiederum zum groessten Teil in Deutschland zu versteuern sind. Da demnaechst ein Kontoklaerungsverfahren bei der DRV ansteht, wuerde mich interessieren, ob diese Jahre (1999-2004 hatte ich den gleichen Status, ebenfalls ausserhalb der EU) als quasi „exterritorial“ deklariert werden koennen und somit aus den (vermutlich zu befuerchtenden) Nachzahlungsforderungen herausfallen, gleichwohl aber auch nicht als Beitragsjahre angerechnet werden.
Nach meinem Studienabschluss 1995 hatte ich auch noch einige Luecken in der Beitragszahlung. Kann man dafuer auch noch belangt werden, oder gilt bei evtl. Nachforderungen grundsaetzlich die rückwirkende Frist von laufendem und vier Kalenderjahren? Dank fuer Ihre Antwort!
Antwort:
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mfg
U. Münz - hägar -
Antwort:
Wenn Sie mal hier sind, sollten Sie einen Rentenbedrater heimsuchen (geht auch schriftlich). Als "Ferndiagnose" und ex obligo: ich glaube nicht, daß Sie Probleme kriegen - allenfalls fehlen Zeiten bei der Rente.
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