Nachzahlung Rentenbeiträge

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Ich bin seit 1983 Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Davor habe ich 41 Monate (Pflicht-)Beiträge an die BfA entrichtet. Kann ich für die Zeiten meines Studiums (77-83) Beiträge an die DRV nachentrichten, um auf die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten zu kommen?

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Gernot Telschow

(am 30.06.2010 - 21:52 Uhr)

Nein!

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Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 12.07.2010 - 18:21 Uhr)

Bieten Sie der DRV Bund mal die Entrichtung freiwilliger Beiträge an! Klappt schon mal...

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