Betreff: Rentenanspruch
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Guten Tag,
ich beziehe ab jetzt eine EU_Rente. Wenn es mir gesundheitlich möglich ist und ich versuche, wieder arbeiten zu gehen, und ich merke z.B. nach einem halben Jahr, dass es doch nicht geht - besteht dann mein Rentenanspruch weiter oder muss ich alles wieder neu beantragen ?
Danke und Grüße
Bettina Zimmermann
Antwort:
Arbeit könnte als Indiz für eine Besserung des Gesundheitszustandes gesehen werden. Andererseits ist es Ihnen nicht verwehrt, auf Kosten Ihrer Gesundheit zu arbeiten. Die Einkommensgrenzen finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Ihren "Arbeitsversuch" sollten Sie Ihrer Rentenversicherung melden. Aber: Meinen Sie nicht auch, daß Sie eine so schwerwiegende Entscheidung im Dialog mit einem Rentenberater im Rahmen eines Mandats erörtern sollten?
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