Rentenversicherungsfreiheit

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Ich habe am 01.01.2008 ein Gewerbe Garten- u. Landschaftsbau angemeldet. Von diesem Zeitpunkt bis zum 30.06.2009 arbeitete ich selbständig ohne Arbeitnehmer für einen Auftraggeber. Jetzt werde ich mit der Aussage konfrontiert, dass ich auch während dieser Selbständigkeit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sei. Ich frage mich, wer mich auf diese Problematik am 01.01.2008 hätte aufmerksam machen müssen? Mein Auftraggeber? Meine Steuerberaterin? Meine Heimatgemeinde, als ich dort das Gewerbe angemeldet habe? Das Finanzamt, das bereits für 2008 meine Steuererklärung als Gewerbetreibende akzeptiert hat? Muss ich wirklich nun Beiträge an die Rentenversicherung nachzahlen? Oder kann ich auch darauf bestehen, dass es während der 18 Monate Selbständigkeit bei der Rentenversicherungsfreiheit bleibt.

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 24.06.2010 - 19:46 Uhr)

Gehen Sie schnell zum Rentenberater.

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Kommentar von:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz 19.07.2010 - 13:48

Als Selbständiger sollten Sie sich daran gewöhnen, daß Sie allein für alles verantwortlich sind. Andere Leute/Stellen werden Ihnen nur helfen/raten, wenn Sie entsprechend fragen!
Stelle anheim, sofort einen Rentenberater aufzusuchen.

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