Rentenhöhe
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Hallo ich habe mal eine Frage. Ich bin seit 1998 Erwerbsunfähiger Rentner nach Unfall. Die Rente wird immer nur für 2-3 Jahre genehmigt nach Antrag auf weiterzahlung, mit sehr vielen Hindernissen (Gutachter,Ablehnungsbescheiden,Klage vorm Sozialgericht ect.). Die jetztige Rente laüft bis Feb.2011. Ich bekomme 600€ ausw Deutschland und ca. 140€ aus Luxemburg. Nun meine Frage. Ich möchte gerne ein Nebengewerbe eröffnen, da meine Frau z.Z. auch Arbeitslos ist und wir zu meine Rente Grundsicherung bekommen.Ich möchte meine Frau auf geringfühig anmelden und mich dann über dieses Nebengewerbe als Geringfühig anmelden. es wird wohl ein Monatsumsatz vonn 1200€ ink. Mwst ebim diesem Nebengewerbe zu erzielen sein. Nach abzug von den beiden Monatsgehältern und den Ausgaben für die Firma bleibt unter dem Strich nichts. Was passiert dann mit meine Zeitrente? Habe ich da Abzüge oder fällt die gar ganz weg?
Antwort:
Ihre Überlegungen erscheinen mir nicht völlig schlüssig, soweit Sie davon ausgehen, ein Gehalt für Sie persönlich vom gewinnmindernd geltend machen zu können. Wollen Sie denn eine GmbH gründen?
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