Nachzahlung Rentenversicherungsbeiträge
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Guten Tag,
ich bin selbstständige Ergotherapeutin seit 2004. Ich habe 1 Jahr alleine gearbeitet und danach ein 1/2 Jahr mit einem Geringfügigbeschäftigten. Jetzt wurde zu Beginn des Jahres 2010 festgestellt, vom Deutschen Rentenversicherung Bund, dass ich Nachzahlung für die oben genannten 1 1/2 Jahre machen müsste. Damals hat mich weder mein Steuerbüro noch sonst ein Institut darauf aufmerksam gemacht.
Nun wollte ich meine Praxis im Sinne einer Physiotherapie erweitern um mich mit meiner Tochter zusammen zuschließen. Jetzt ist die Nachzahlung so hoch, dass somit unsere Zukunft gefährdet ist.
Meine Frage ist, ob diese Angelegenheit nicht verjährt ist da es 6 Jahre her ist.
Und ob die Rentenversicherung erst ab dem 2. Jahr der Selbstständigkeit gezahlt werden muss oder gleich ab dem 1. Jahr.
Bitte helfen sie uns!!!
Antwort:
Von Verjährung sollten Sie, so wie Sie den Fall schildern, nicht ausgehen.
Sie sollten jedoch schnell einen Rentenberater aufsuchen, denn wahrscheinlich kann die Höhe der Beitragsforderung noch optimiert werden.
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