Rentenrückzahlung bei Todesfall
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HALLO,
WENN EIN EHEPARTNER ZU MONATSBEGINN STIRBT,
MUSS DANN DIE WITWE DIE "ZUVIEL" GEZAHLTE
RENTE ZURÜCKERSTATTEN ???
DANKE IM VORAUS
RH
Antwort:
Nein, denn der Anspruch auf Rente besteht bis zum Ende des Todesmonats. Außerdem erhält die Witwe für das so genannte "Sterbevierteljahr" die Witwenrente in der vollen Rentenhöhe weiter gezahlt.
Beispiel:
Der Rentner ist am 05.06.2010 verstorben. Die Rente wird bis zum 30.06.10 gezahlt. Ab 01.07.10 - 30.09.10 wird die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt ("Sterbevierteljahr). Ab dem 01.10.10 dann die reduzierte Witwenrente.
mfg
Dagmar Küpper
Rentenberaterin
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