Rentenrückzahlung bei Todesfall

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HALLO,

WENN EIN EHEPARTNER ZU MONATSBEGINN STIRBT,
MUSS DANN DIE WITWE DIE "ZUVIEL" GEZAHLTE
RENTE ZURÜCKERSTATTEN ???

DANKE IM VORAUS
RH

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Antwort:

Dagmar Küpper

(am 15.06.2010 - 18:43 Uhr)

Nein, denn der Anspruch auf Rente besteht bis zum Ende des Todesmonats. Außerdem erhält die Witwe für das so genannte "Sterbevierteljahr" die Witwenrente in der vollen Rentenhöhe weiter gezahlt.

Beispiel:

Der Rentner ist am 05.06.2010 verstorben. Die Rente wird bis zum 30.06.10 gezahlt. Ab 01.07.10 - 30.09.10 wird die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt ("Sterbevierteljahr). Ab dem 01.10.10 dann die reduzierte Witwenrente.



mfg

Dagmar Küpper

Rentenberaterin

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 16.06.2010 - 19:54 Uhr)

nein

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