Abzüge bei Erwerbsminderungsrente
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Ich bin am 12.02.1948 geboren seid 04.Nov. 2000 schwerbehindert und genieße Vertrauensschutz.Ab 01.06.2002 beziehe ich eine Erwerbsminderunsrente Mit 5,4% Abzüge.Sind diese Abzüge berechtigt?
Antwort:
ja, diese Abzüge sind korrekt.
MfG
Dagmar Küpper
Rentenberaterin
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