Rentenkürzung
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Geburtsjahr 1949, weiblich. Musste mit 60 Jahren (Bedingung des Arbeitnehmers, der mir dafür Ausgleich zahlt) in Altersrente gehen. Die Rente wurde entsprechend um 18 % gekürzt, allerdings auch für immer. Wenn ich nun mehr als 400,00 € mtl. dazuverdiene, wird mir die Rente auch dadurch für immer gekürzt oder nur solange ich mehr hinzuverdiene bzw. bis zu meinem 63. oder 65. Lebensjahr? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
Antwort:
Hallo,
Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Eine Rentenkürzung wird nur so lange vorgenommen, wie Sie diese überschreiten. D.h., Hinzuverdienste müssen dem Rentenversicherungsträger immer gemeldet werden. Ab dem 65. Lebensjahr fallen diese Hinzuverdienstgrenzen weg und Sie können unbegrenzt hinzuverdienen.
Dies hat aber nichts mit den Abschlägen von 18 % zu tun. Die bleiben ein Leben lang erhalten.
MfG
Dagmar Küpper
Rentenberaterin
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