Rentenversicherungspflicht

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Guten Tag, ich möchte eine Sprachschule eröffnen. Ich habe ein Büro angemietet und meine Frau als Aushilfe bei der BKS angemeldet. Ich werde bei verschiedenen Firmen Englischunterricht geben, sowie diverse Übersetzungsarbeiten durchführen. Bin ich damit in der Rentenversicherung pflichtversichert? Ist es dann besser meine Frau als 420 Euro Festanstellung zu melden?

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Gernot Telschow

(am 15.06.2010 - 19:10 Uhr)

Als Sprachlehrer wären Sie (ohne Beschäftigte > 1 Minijob) versicherungspflichtig.



Was gut oder schlecht wäre, lästt sich aber nur unter Berücksichtigung aller Fakten beurteilen.



Sie sollten einen Rentenberater bemühen.

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Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 16.06.2010 - 20:12 Uhr)

Haben Sie ein Gründerseminar der IHK besucht? Haben Sie einen Unternehmensplan? Haben Sie einen Steuerberater konsultiert? Wie sind Sie bis jetzt krankenversichert? Ich würde da nicht blauäugig rangehen. Die Frau als einzige Beschäftigte mit 420 € monatlich erweckt bei den SV-Prüfern gern Verdacht. Ich würde das Ganze mal mit Steuer- und Rentenberater durchsprechen.

mfg

Rentenberater Münz, 41061 Mönchengladbach,Viersener Str. 56

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