Rentenversicherungspflicht
In Kategorie: Keine Kategorie - Rentenberater Forum Startseite
Guten Tag,
Vorwort:
Nov.2004 meldete ich als Existenzgründer(Kleinstunternehmerin) mein Gewerbe (Büroservice-Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung-nur Dienstleistung, - Haushaltshilfe, Küchenhilfe) an und erhielt zu dem Zeitpunkt - bis April 2007 den Existenzgründungszuschuss. Während dieser Zeit war ich auch verpflichtet die Beiträge an die RV zu leisten.
Ab Mai 2007 erhielt ich eine Teilzeitstelle im Angestelltenverhältnis (31 Std.-Woche) und meldete dann mein Gewerbe in ein Nebengewerbe um, da meine Haupttätigkeit sich im Angestelltenverhältnis befand. -
Nun möchte ich die Stelle kündigen - und mein obengenanntes Gewerbe wieder ganztägig ausführen. D.h. ich würde wieder für 3-5 Auftraggeber arbeiten. - Frage:
Wäre ich verpflichtet wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? - Zu erwähnen wäre noch, das ich seit 2 Jahren einen Riestervertrag habe, den ich dann dementsprechend aufstocken würde.
Antwort:
Da ist eine umfassende Klärung mit Renten- und Steuerberater erforderlich.
Funktionen & Optionen Rentenversicherung
- User-Forum Rentenversicherung
- eigene Frage stellen zur Rentenversicherung
- Computervergleich Rentenversicherung anfordern
- Rechner Rentenversicherung
Rentenversicherung Existenzgründer
Rentenversicherung Berufsunfänger
Wegweiser Riester-Rente
- Vor- und Nachteile der Riesterrente
- Riesterrente im Überblick
- Wie wird Riester angespart, wie ausbezahlt?
Rentenversicherung Studenten
- Rentenversicherungs-infos für Studenten (Lexikon A bis Z)
- Checkliste Vorsorge für junge Akademiker
- Fallbeispiele aus der Praxis zur Rentenversicherung mit häufigen Problemfällen.
Rentenversicherung Selbständige
Rentenversicherung Berufsgruppen:
- Übersicht berufsständische Versorgungswerke
- Rentenversicherung für Beamte
- Rentenversicherung für Arbeitnehmer
- Betriebliche Altersversorgung

diese Antwort kommentieren