Rentenversicherungspflicht

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Guten Tag,
Vorwort:
Nov.2004 meldete ich als Existenzgründer(Kleinstunternehmerin) mein Gewerbe (Büroservice-Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung-nur Dienstleistung, - Haushaltshilfe, Küchenhilfe) an und erhielt zu dem Zeitpunkt - bis April 2007 den Existenzgründungszuschuss. Während dieser Zeit war ich auch verpflichtet die Beiträge an die RV zu leisten.
Ab Mai 2007 erhielt ich eine Teilzeitstelle im Angestelltenverhältnis (31 Std.-Woche) und meldete dann mein Gewerbe in ein Nebengewerbe um, da meine Haupttätigkeit sich im Angestelltenverhältnis befand. -
Nun möchte ich die Stelle kündigen - und mein obengenanntes Gewerbe wieder ganztägig ausführen. D.h. ich würde wieder für 3-5 Auftraggeber arbeiten. - Frage:
Wäre ich verpflichtet wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? - Zu erwähnen wäre noch, das ich seit 2 Jahren einen Riestervertrag habe, den ich dann dementsprechend aufstocken würde.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 23.04.2010 - 10:33 Uhr)

Da ist eine umfassende Klärung mit Renten- und Steuerberater erforderlich.

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