Mindestbeitragszahlung

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Ich habe seit dem 01.01.2009 ein Gewerbe als selbständiger Handelsvertreter für Online-Marketing angemeldt. Die ersten 9 Monate bekam ich einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Werbungskosten und andere Betriebskosten sorgten für ein Negativeinkommen. Gleiches gilt auch für 2010. Auf meinen Antrag bei der Rentenversicherung Bund auf Mindestbeitragszahlung (freiwillig) bekam ich eine Unmenge an Fragebogen, die ich ausgefüllt zurück schickte. Nun bekam ich ein neues Schreiben mit dem Fragebogen V020, in dem ich folgende Vorgaben habe: Entweder halber Regelbeitrag, Regelbeitrag oder einkommensgerecht nach Arbeitseinkommen. Wie verhält sich dies nun bei Negativeinkommen. Ich werde voraussichtlich auch die nächsten Jahre noch keine hohen Einkünfte haben. Überlege mir mittlerweile das Gewerbe wieder abzumelden.
Für Ihre Rück-Info im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

W. Frenz

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Antwort:

Admin

(am 15.04.2010 - 21:05 Uhr)

test

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 19.04.2010 - 11:11 Uhr)

Gehen Sie sofort mit Ihrem Steuerberater zu einem Rentenberater.

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