Hinzuverdienst Altersrente

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Ich bin zu über 50 Prozent schwerbehindert und werde dieses Jahr 60. Laut Rentenversicherung könnte ich dieses Jahr in Rente gehen, möchte aber bis 2013 (63.Lebensjahr) als Selbständiger weiterzuarbeiten. Wenn ich dann mit 63 in die ungekürzte Altersrente gehe, darf ich dann unbegrenzt dazuverdienen oder gilt auch dann die Begrenzung auf 400 Euro?

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 31.03.2010 - 19:09 Uhr)

Sie dürfen mit 63 NICHT unbegrenzt hinzuverdienen! Die 400 EUR Grenze gilt bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze - das dürften in Ihrem Fall 65 J u. 4 Mon sein.



Eine Alternative könnte in Ihrer Situation die Beschränkung der Rente auf eine Teilrente sein, solange Sie noch berufstätig sein wollen.



Lassen Sie sich ausführlich beraten.

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Antwort:

Thomas Motschenbacher

(am 31.03.2010 - 19:37 Uhr)

Unabhängig von der Rentenart gilt eine einheitliche Hinzuverdienstregelung. Demnach können Sie erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres unbegrenzt hinzuverdienen.

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