Betreff: Rentenversicherungspflicht

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Hallo,

ich bin Angestellter im Öffentlichen Dienst und habe dort eine "halbe Stelle". Ich zahle in die gesetzliche Rente ein (Mein Arbeitgeber natürlich auch) Nebenberuflich verkaufe ich noch über einem Onlineshop Haushaltwaren etc. Das Nebengewerbe ist angemeldet und wird entsprechend versteuert. Im Jahr habe ich aber ca. 15.000 - 18.000,-- € Gewinn.
Muss ich Rente bezahlen ?
Danke schön..

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 05.03.2010 - 08:32 Uhr)

nein

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