Betreff: Beitragszahlung
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Von meinem Arbeitgeber bin ich für 2 Jahre unbezahlt freigestellt und ich habe keine Einkünfte.Ich begleite meinen Mann auf einem Einsatz im Ausland. Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen? Meine Tätigkeit nehme ich im März 2012 wieder auf.
Antwort:
die Frage ist ohne Kenntnis des Versicherungsverlaufs nicht zu beantworten
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